Teilhabeberatung

Verankert ist das Angebot der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) in § 32 SGB IX:

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__32.html

Alle EUTB®– Angebote finden Sie unter nachfolgendem Link:

https://www.teilhabeberatung.de/beratung/beratungsangebote-der-eutb

Auf der Seite geht es darum, wie ich das Angebot EUTB® verstehe.

Ziel der Teilhabeberatung ist es, ratsuchenden Personen, eine Entscheidungshilfe vor Antragsstellung zu geben.

Inhaltlich geht es um behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche des neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX).

Zum einen behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche im privaten Bereich (Eingliederungshilferecht: ab § 90 SGB IX).

Zum anderen behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche im beruflichen Bereich (Schwerbehindertenrecht: ab § 151 IX).

Die Entscheidung könnnen Sie nur sich selbst treffen. Wie sieht das praktisch aus?

Anliegen anhören, Aufklären, Alternativen nennen